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- Petition / Bundestag

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss - Die Vorsitzende

17 .05.2001
11011 Berlin
Platz der Republik 1
Fernruf(0228) 16-22767
oder(030) 227-22767
Telefax(0228) 16-26027
oder (030) 227-26027

Pet 2-14-15-212-026084

Herrn
Dr. Stefan Lanka

Ludwig-Pfaustr.1b
70176 Stuttgart
.

Sehr geehrter Herr Dr. Lanka,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 17.05.01 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 14/5978), dessen Begründung beigefügt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.


Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Lüth
Anlage: -1-

Pet 2-14-15-212-026084 Stuttgart Gesundheitswesen

.

Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschliessen.

.
Begründung

Der Petent beschwert sich über die AIDS-Politik der Bundesregierung und über Bundesjustizbehörden, die diese nicht verhindern.

Im Einzelnen trägt der Petent vor, es sei den Beteiligten bekannt, dass im Zusammenhang mit dem was AIDS genant werde, niemals ein Virus entsprechend der Standardregeln der Virologie nachgewiesen worden sei und über das wissenschaftliche Dokument des Virus, das Foto des isolierten HI-Virus, auf allen staatlichen Ebenen hartnäckig gelogen werde und demnach aussagegültige HIV-Antikörpertests wissenschaftlich und technisch nicht möglich sein könnten.
Mittels der Unterdrückung wahrer Tatsachen werde die Zustimmung zu einer Chemodauertherapie (Cocktails AZT u.a.) erwirkt, die als Dauertherapie unausweichlich tödlich sei.

Dabei handle es sich um Tötungshandlungen, die strafbar seien und zu deren Verfolgung die Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnisnahme verpflichtet seien. Die Verfolgung lehnten die Bundesjustizbehörden aber ab.

Wegen des weiteren Vortrags des Petenten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.

noch Pet 2-14-15-212-026084

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Einwände des Petenten basieren auf einer Mindermeinung, in der argumentiert wird, dass HIV in zellkulturen keine Viren darstelle, sondern virusähnliche Eiweißpartikel, die in Laborzelllinien vorkommen können. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der direkte elektronenmikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum von Patienten nicht erfolgt. Dies hat technische Gründe, da die Darstellung von Viren am Elektronenmikroskop relativ hohe Partikelkonzentrationen voraussetzen.
Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe Konzentrationen höchstens in der sog. Burst-Phase der Primärinfektion oder im fortgeschrittenen AIDS-Stadium erreicht. Ein solcher Nachweis würde daher eine enge Kooperation von aufmerksamen Kliniken und Virologen voraussetzen. Da die Fragestellung (Direktnachweis in Plasmen oder Serum) außer für den Petenten keine wissenschaftliche Relevanz hat, gibt es keine intensiven Bemühungen in dieser Richtung.

Die herrschende Meinung in der Medizinwissenschaft geht davon aus, dass es sich um eine Infektionskrankheit handelt.

Der Vorwurf des Petenten, die AIDS-Politik der Bundesregierung fördere die Tötung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wird entschieden zurückgewiesen. Anhaltspunkte für die Verfehlung der Bundesbehörden liegen nicht vor.

Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher wird empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

———————


Man (und Frau natürlich!) beachte nachfolgenden Schriftwechsel - und unbedingt und ganz besonders die Empfängeradressen!!!!!!
Die Zweifler unter Ihnen möchte ich  bitten mir mitzuteilen, wie dies alles mit dem Rechtsverständnis eines Demokraten vereinbar ist!


Betreff:  Einstellung der Pet. 2.14-15-212-026084
Datum:  Sun, 08 Jul 2001 19:51:14 +0200
Von: Name gelöscht@web.de>
An:    “wolfgang.schaeuble” <wolfgang.schaeuble@bundestag.de>
CC:   “meinrad.belle” <meinrad.belle@bundestag.de>,
“christa.loercher” <christa.loercher@bundestag.de>,
“rita.griesshaber” <rita.griesshaber@bundestag.de>,
“hans-joachim.fuchtel” <hans-joachim.fuchtel@bundestag.de>,
“renate.gradistanac” <renate.gradistanac@bundestag.de>,
“volker.kauder” <volker.kauder@bundestag.de>,
“klaus.kischner” <klaus.kischner@bundestag.de>,
“ernst.burgbacher” <ernst.burgbacher@bundestag.de>,
“peter.weiss” <peter.weiss@bundestag.de>,
“peter.dressen” <peter.dressen@bundestag.de>,
“thomas.doerflinger” <thomas.doerflinger@bundestag.de>,
“karin.rehbock-zureich” <karin.rehbock-zureich@bundestag.de>,
“marion.caspers-merk” <marion.caspers-merk@bundestag.de>,
“hans-peter.repnik” <hans-peter.repnik@bundestag.de>,
“birgit.homburger” <birgit.homburger@bundestag.de>,

Sehr geehrte Damen und Herren AbgeordneteR des Deutschen Bundestags,

Bezugnehmend auf die Einstellung des Petitionsverfahrens Pet 2.14-15-212-026084 von Dr. Lanka bitte ich sie, mir folgende Gründe zu erklären.
>Die Einwände basieren auf einer Mindermeinung…………………..<
Die Begründung sagt nicht aus, die Einwände sind falsch! Darf ich das so verstehen, dass eine Mindermeinung, egal ob richtig oderfalsch, nicht bearbeitungswürdig ist, weil es sich um eine Mindermeinung handelt?

Weiter wird angeführt:
>Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der direkte elektronenmikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum von Patienten nicht erfolgt. Dies hat technische Gründe, da die Darstellung von Viren am Elektronenmikroskop relativ hohe Partikelkonzentrationen voraussetzen. Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe Konzentrationen höchstens in der sog Burst-Phase der Primärinfektion oder im fortgeschrittenen AIDS-Stadium erreicht………………… <
Dazu der Auszug aus einer Publikation von Stefan Lanka im Dez. 94 Seite 50:
” Wie neue Viren identifiziert werden -
In einer Virusisolation müssen die Viren aus den Zellen, Körperflüssigkeiten oder Zellkulturen isoliert werden und von allen Verunreinigungen befreit werden. Dies ist der erste Schritt in der Virusisolation und aus zweierlei Gründen sehr einfach. Erstens weisen Viren im Gegensatz zu lebenden Zellen, nach Art immer die gleiche Größe und Form auf. Sie können anhand ihrer Dichte und/oder ihrer Sedimentationseigenschaften leicht von anderen zellulären Bestandteilen getrennt und somit sicher isoliert werden. Zweitens gibt es seit langem geeignete Flüssigkeiten, wie z.B. aus Silikon-Kügelchen, die keine osmotischen Kräfte ausüben und die Virus Partikel in der Isolation intakt lassen. Zur Darstellung werden die isolierten Viren im Elektronenmikroskop fotografiert und müssen dann exakt so aussehen, wie die Partikel, die in den Zellen, in den Körperflüssigkeiten oder Zellkulturen beobachtet wurden. Denn oftmals, besonders im Plazentagewebe, Krebsgewebe, aber auch oft und spontan in Zellkulturen sieht man Partikel, die ähnlich wie Viren aussehen, aber gar keine sind. Weiterhin müssen die Eiweiße des Virus, die die Hülle bilden und die genetische Substanz umgeben, im elektrischen Feld ihrer Größe nach aufgetrennt und fotografiert werden. …..
Das gleiche gilt für die
…. genetische Substanz der Viren, die aus RNA oder DNA bestehen …. die Eiweiße … werden aufgetrennt und können so fotografiert werden.  Sind diese drei ersten Schritte dokumentiert und unterscheidet sich das untersuchte Virus in der Zusammensetzung seiner Eiweiße und der genetischen Substanz von anderen bekannten Viren, kann man von einem neuen Virus sprechen.”
Demnach spielt es überhaupt keine Rolle, woher das Virus isoliert wurde, aus Körperflüssigkeiten, Zellkulturen Plasma oder Serum. Demnach sieht man einem  isolierten, von allen Verunreinigungen befreiten Virus nicht an woher es stammt. Daher ist der von Ihnen erhobene Einwand auch nicht relevant für die Isolation des sogenannten HIV.

Weiter in der Zurückweisung der Petition:
>Die herrschende Meinung in der Medizinwissenschaft geht davon aus, dass es sich um eine Infektionskrankheit handelt.<
Die herrschende Meinung der Medizin ging zu Ignaz Semmelweis Zeiten auch davon aus, dass die unhygienischen Zustände in den Kliniken nichts mit dem Kindbettfiebers zu tun hätte, was mittlerweile längstens erwiesen ist. Eine herrschende Meinung bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie bewiesen ist!
Darf ich das so verstehen, dass die herrschende Meinung den wissenschaftlichen Fortschritt behindert?
Darf ich das so verstehen, dass es genügt, dass nur genug Wissenschaftler in unserem Lande, die selbe, wenn auch womöglich falsche Meinung vertreten, damit ein wissenschaftlicher Zustand, auch wenn er falsch ist, erhalten bleibt?

Ich frage mich, in welchem Land leben wir? Was haben wir hier in einem Rechtsstaat für Zustände, dass gar der Bundestag in einem Schreiben das er heraus gibt, die Dinge hin und her dreht, wie es für ihn am bequemsten ist und das mit dem Wissen eines Gymnasiasten der Oberstufe widerlegt werden kann. Sind Sie als Politiker nicht dem Wohle aller Menschheit verpflichtet? In diesem Falle auch der Minderheit der sogenannten Aids-Kranken?

Ich bitte Sie, die Begründung der Einstellung von Dr. Stefan Lankas Petition noch einmal zu prüfen und mir Ihr Resultat mitzuteilen. Ich bitte Sie auch mein Anliegen ernst zu nehmen und darauf einzugehen, denn diese Begründung der Einstellung dieses Petitionsverfahrens hat mich in meinem Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland doch sehr erschüttert.

Mit freundlichen Grüßen
(
Name sicherheitshalber gelöscht)


——————

Bei diesem Brief möge man auch auf das “perfekte Deutsch” achten - unterstrichen!
..

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss

Pet 2-14-15-2126-038214

Herrn (Name wieder gelöscht - da Betroffener)

Sehr geehrter Herr xxx,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.
Ihre Frage betreffen die Petitionsangelegenheit eines anderen Petenten.

Wegen der Vertraulichkeit der Ptitionsverfahren kann ich Ihnen in der von ihnen angesprochenen Angelegenheit keine Auskünfte geben. Dies ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Petenten möglich

Ich bitte hierfür für Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Herr Müller

.

.———–

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fragen zu Pet. 2-14-15-2126-038214

Sehr geehrter Herr Müller,

in der Anlage übergebe ich Ihnen die Einverständniserklärung von Dr. Stefan Lanka, mit der Bitte, meine gestellten Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen, Mustermann

Anlage: Einverständniserklärung von Dr. Lanka
Kopie des vorangegangenen Schreibens

W,M u.M e.V.   c/o Dr. Lanka   Ludwig-Pfau 1b   D70176 Stuttgart

——-

An den
Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin                                                                                                  10.10.01

Petition 2-14-15-212-026084

Sehr geehrter Herr Müller,

ich erkläre mich damit einverstanden, dass Sie Herrn Mustermann Auskunft über die Begründung der Einstellung meiner Petition  2-14-15-212-026084 erteilen, und ihm seine Fragen dazu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Stefan Lanka

——–

Betreff:  Einstellung der Pet. 2.14-15-212-026084
Datum:  Sun, 10 Jul 2001 19:51:14 +0200
Von:  mustermann @web.de>
An:    “wolfgang.schaeuble” <wolfgang.schaeuble@bundestag.de>
CC:   “meinrad.belle” <meinrad.belle@bundestag.de>,
“christa.loercher” <christa.loercher@bundestag.de>,
“rita.griesshaber” <rita.griesshaber@bundestag.de>,
“hans-joachim.fuchtel” <hans-joachim.fuchtel@bundestag.de>,
“renate.gradistanac” <renate.gradistanac@bundestag.de>,
“volker.kauder” <volker.kauder@bundestag.de>,
“klaus.kischner” <klaus.kischner@bundestag.de>,
“ernst.burgbacher” <ernst.burgbacher@bundestag.de>,
“peter.weiss” <peter.weiss@bundestag.de>,
“peter.dressen” <peter.dressen@bundestag.de>,
“thomas.doerflinger” <thomas.doerflinger@bundestag.de>,
“karin.rehbock-zureich” <karin.rehbock-zureich@bundestag.de>,
“marion.caspers-merk” <marion.caspers-merk@bundestag.de>,
“hans-peter.repnik” <hans-peter.repnik@bundestag.de>,
“birgit.homburger” <birgit.homburger@bundestag.de>,

.

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,

ich beziehe meine Fragen auf das abgelehnte Petitionsverfahren Pet 2-14-15-212-026084 von Herrn Dr. Stefan Lanka aus Stuttgart. Ich habe Ihren Ablehnungsbescheid gelesen und verstehe nicht warum Sie diese Petition ablehnen.

- Ich habe kein Studium vorzuweisen, aber mein Verstand sagt mir, daß es nur möglich ist eine Krankheit mit Medikamenten zu therapieren, wenn man den  Krankheitserreger kennt und dazu gehört, daß er isoliert wurde, fotografiert und biochemisch charakterisiert. Stimmt doch?

- Dr. Stefan Lanka machte bei einem Vortrag darauf aufmerksam, daß bei der staatlichen Gesundheitspolitik manches nicht so läuft, wie man das als  Bundesbürger erwarten darf. Die Gründe die zum Ablehnen seiner Petition führten, zähle ich dazu. Auch wenn die Aussagen von Dr. Lanka auf einer Mindermeinung basieren, müssen sie doch wissenschaftlich klar widerlegt werden, wenn sie nicht stimmen. Oder?
- …”Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe Konzentrationen höchstens in der sog. Burst-Phase der Primärinfektion oder im fortgeschrittenen  Aids-Stadium erreicht. Ein solcher Nachweis würde daher eine enge Kooperation von aufmerksamen Kliniken und Virologen voraussetzen. Da die Fragestellung außer für den Petenten keine wissenschaftliche Relevanz hat, gibt es keine intensiven Bemühungen in dieser Richtung.

Diese Aussagen können so nicht stehenbleiben. Im Falle von Aids muß man eine enge Kooperation von Kliniken und Virologen doch voraussetzen, wie sonst soll denn den Patienten geholfen werden. Und natürlich hat es für alle Menschen wissenschaftliche Relevanz, ob es nun einen HI-Virus gibt, der die Krankheit Aids auslöst oder nicht.

- Aussagen wie: “Die herrschende Meinung in der Medizinwissenschaft geht davon aus, daß es sich um eine Infektionskrankheit handelt.” können doch nicht  die Grundlage für Aids Tests und Dauertherapie von Aids-Patienten sein. Oder?
Ich möchte Sie daher alle darum bitten, sich dafür einzusetzen, daß dieses Thema endlich wissenschaftlich fundiert und sachlich geklärt wird.

Mit freundlichem Gruß, Mustermann

Dr.Stefan Lanka Ludwig-Pfaustr.1b D-70176 Stuttgart

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An den
Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin                                                                                                                                                        23.1.2001

per Fax 030 22736130
Betr.: Ergänzung zu Pet.: 2-14-15-212-026084

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Petition gemäß meines Grundrechtes nach GG Art. 17 führte ich Beschwerde gegen die Bundesjustizbehörden, u.a. wegen Unterlassung der Aufsicht gem. GG 84 Abs. 3 u. 4 nach Kenntnisnahme der Nichtausführung geltenden Rechtes durch die Länder und des Versuches der Bundesjustizbehörden der Schaffung des Rechtsfriedens zum Schein mittels wahrheitswidriger Behauptungen.

Zur Ergänzung reiche ich die Pressemitteilung vom 18.1.2001 ein. Es kann mit dem geltenden Gesetz nicht in Einklang stehen, wenn Richter mittels wissentlich wahrheitswidriger Behauptungen ein Urteil begründen können und in solch einem Falle die Revision ausgeschlossen ist.

Ich weise darauf hin, daß Auslöser dieses Verfahrens die durch das Gericht festgestellte Lüge des RKI vom 9.3.1995 und deren Sicherung durch den Deutschen Bundestag in dem in der Pressemitteilung genannten Pet.-Verfahren war.
Es kann nicht hingenommen werden, wenn Richter in den Ländern mittels absichtlicher Entstellung des vom Gericht in der öffentlichen Verhandlung festgestellten Sachverhaltes Fehlhandlungen der Bundesbehörden und des Bundesparlamentes, zu Lasten von Bürgern, zu sichern suchen.
Die verfassungsmäßigen rechtsstaatlichen Selbstregulierungskräfte lassen hier eine Duldung nicht zu. Eine Duldung könnte nicht anders, denn als Beweis der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nach GG 20 gewertet werden.

Mit freundlichem Gruß,
Dr. rer. nat. Stefan Lanka
(per Fax, daher ohne Unterschrift)

Anlage: Pressemitteilung vom 18.1.2001

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Weiterer Schriftverkehr dazu wird folgen - ebenso werde ich die PR’s zum Download bereitstellen.
W. Fa.

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